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Offener Brief

 Berichten Sie wohl!

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren Berichterstatter!

 

Sie haben die ehrenvolle Aufgabe erhalten, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Bericht über ein Strafverfahren zu erstatten, das in unserem Lande die Gemüter sowohl der normalen Bürger von der Straße, als auch der kompetenten Fachleute der Justiz erregte und beschäftigte. Ich meine die Strafsache gegen den schließlich rechtskräftig verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen. Er beschwert sich, dass er bei seiner polizeilichen Vernehmung durch Gewaltandrohung genötigt worden sei, den Aufenthaltsort des Jakob von Metzler preiszugeben, den er entführt habe, um Lösegeld zu erpressen. Diese Gewaltandrohung, die seiner Meinung nach gegen das absolute Verbot der Folter verstoße und seine laut Grundgesetz geschützte Menschenwürde verletzt habe, habe seine Verteidigungsstrategie im anschließenden Strafverfahren unterminiert und ihn so seiner Menschenrechte beraubt! Die Ungesetzlichkeit des Vorgehens der Polizei sei durch das Landgericht Frankfurt im Strafverfahren gegen den stellvertretenden Polizeipräsidenten von Frankfurt, Wolfgang Daschner, und den vernehmenden Hauptkommissar Ortwin E. festgestellt worden. 

 

Ich möchte mich hier mit dem Urteil der 27. Strafkammer des Landgerichtes Frankfurt gegen Wolfgang Daschner und Ortwin E., das inzwischen rechtskräftig geworden ist, auseinandersetzen und Sie auf  Mängel aufmerksam machen, die auch in Fachkreisen der Justiz heftiges Kopfschütteln verursacht haben. Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich als interessierter Bürger häufig mehr meinen Emotionen als fundiertem juristischem Fachwissen folge.

 

Lassen Sie mich den Zeitraum des zugrunde liegenden Geschehens noch einmal betrachten, damit Sie erkennen, wovon ich sprechen will. Nachdem die Polizei Magnus Gäfgen bei der Lösegeldübernahme gesehen hatte, stand er ständig weiterhin in der Hoffnung unter Beobachtung, dass er selber die Polizei schließlich zum Versteck des entführten Kindes führen würde. Dies geschah leider nicht. Magnus Gäfgen kaufte Flugtickets für ein Ferienparadies und war im Begriff den Flieger zu besteigen, als die Polizei ihn festnahm. Bei seiner Vernehmung gab er die Entführung zu und sagte aus, dass Jakob von Metzler noch lebe. Er verweigerte jedoch jeden Hinweis auf den Aufenthaltsort des entführten Jungen.  Hier beginnt nun jener Zeitraum, den ich der leichteren Wiedererkennbarkeit wegen "Ground Zero" nennen möchte. Dieser Zeitraum endet tatsächlich mit einer protokollierten Drohung des stellvertretenden Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner dahingehend, das Gewalt gegen Magnus Gäfgen angewendet werden müsse, wenn er nicht kooperiere und den Aufenthaltsort  des entführten Jakob von Metzler benenne. Magnus Gäfgen gab nach und führte die Polizei zum Versteck des entführten Jungen. Diese musste erkennen, dass all ihr Bemühen vergeblich gewesen war, da Jakob von Metzler bereits von Magnus Gäfgen ermordet worden war.

 

Bevor ich mich nun einigen rechtlichen Gesichtspunkten zuwende, möchte ich für den Fall, dass Sie es nicht gleich zur Hand haben, aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zitieren:

 

Artikel 1

 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Dieser Grundgesetzartikel gilt seit dem 23. Mai 1949. Er steht unter besonderem Schutz, da er laut Artikel 79, Absatz III des Grundgesetzes nicht verändert werden darf! Er hat, so Prof. Erb "Ewigkeitscharakter"! Er ist damals unter dem Eindruck von vielen Millionen Toten, die ein verbrecherisches Regime in Deutschland zu verantworten hatte, geschrieben worden.

 

 

Nie wieder!

 

 

Nie wieder sollte die Würde des einzelnen Menschen unter dem Vorwand höherer Ziele angetastet werden können! Nie wieder sollte vor allem anderen das Leben der Menschen einem verbrecherischen Tun schutzlos preisgegeben werden! Der Schutz des Lebens war das primäre Ziel der Väter und Mütter des Grundgesetzes! Dieser Schutz vor allem vor verbrecherischer Willkür ist originäre Aufgabe des Staates!

 

Berichten Sie das dem Europäischen Gerichtshof und berichten Sie auch, dass auf der Grundlage des Artikel 1 GG bei uns ein Notwehr- und Nothilferecht  entwickelt wurde, das Volker Erb, Professor für Strafrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität zu Mainz, in mehreren Aufsätzen und Artikeln auch für interessierte Laien verständlich beschrieben hat. Hierzu verweise ich Sie auf die Punkte 1, 4, 7 und 8 meiner Literaturliste der Jakob-Texte.

 

Was hat das alles mit der Eingabe des Magnus Gäfgen zu tun? Nun vergegenwärtigen Sie sich bitte den Zeitraum "Ground Zero":

 

Wolfgang Daschner und Ortwin E., die beiden vernehmenden Polizeibeamten, mussten annehmen, dass Jakob von Metzler irgendwo gefangen gehalten wurde und aus dieser Lage nicht befreit werden konnte, solange Magnus Gäfgen das Versteck nicht preisgeben wollte. In der Verhandlung gegen Gäfgen tauchte ein Zettel auf,  auf dem der Beamte, der die erste Vernehmung nach der Verhaftung des Beschuldigten durchgeführt hat, diesem drei Alternativen zum Ankreuzen vorgelegt hatte:

  1. Befindet sich Jakob alleine irgendwo?

  2. Oder ist er unter Bewachung/Aufsicht?          X

  3. Oder befindet er sich nicht mehr am Leben?

Er habe sich, sagt der Beamte, auf seine eigene Anregung hin weggedreht, während Gäfgen sein Kreuzchen hinter die zweite Frage machte. Doch Gäfgen wollte partout keine Angabe darüber machen, wo Jakob von Metzler sich befinde. Alles gute Zureden half nicht.

 

Das Frankfurter Landgericht verneint hier in seinem Urteil das Bestehen einer gegenwärtigen Notwehrlage, da das Kind bereits tot war! Fragen Sie die Frankfurter Volljuristen, woher dieser Sachverhalt im Zeitraum "Ground Zero" bekannt geworden war! Fragen Sie, was die Frankfurter Richter unter gegenwärtig verstehen! Was kann gegenwärtiger sein, als ein Verbrecher, der schriftlich zugibt, dass sein Entführungsopfer noch lebt, der aber nicht sagen will, wo es sich befindet! Ist dieses jammernde, bibbernde, frierende, nach seiner Mutter schluchzende Kind im Kopf eines Volljuristen des Frankfurter Landgerichtes immer noch nicht gegenwärtig genug?

 

"Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ... steht erst in Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes" schreiben diese Richter völlig mitleidslos, desinformiert und fehlinterpretierend in das Urteil! Sie merken offensichtlich noch nicht einmal, wie sie die Grundfesten unseres Grundgesetzes ernsthaft beschädigen! Artikel 1 beschreibt das generelle Verlangen nach Schutz der Menschenwürde. Er ist, wie die Mütter und Väter des Grundgesetzes es so wollten, die Präambel und Generalklausel für die mit den folgenden Artikeln beschriebenen und geschützten Menschenrechte, die elementarer Ausfluss der Menschenwürde sind!

 

Bereits in Artikel 2 und nicht "erst", wie die Urteilsbegründung erläutert, wird vor allen anderen Aspekten der Menschenwürde das Recht auf Leben und dessen Schutz als absolut oberstes Ziel allen staatlichen Handelns gefordert!

 

Was steht also höher als die vitalste Menschenwürde mit dem Recht auf Leben? Was ist verwerflich daran, das Leben eines elfjährigen Kindes zu retten?  Welche Menschenwürde muss ich als treuer Staatsdiener noch verteidigen, wenn ich noch nicht einmal ein Verbrechensopfer aus der gegenwärtigen Notlage befreien darf? Verteidige ich den Verbrecher oder verteidige ich das Opfer? Meine Schüler würden sagen: "Habt Ihr sie noch alle? Armes Grundgesetz! In welche Hände bist Du geraten? Ist das unser Recht? Ist das unsere Zivilisation?"

 

Fragen Sie die Damen und Herren des Frankfurter Landgerichts, was denn ihrer Meinung nach die Menschenwürde sei! Haben sie Kant gelesen, jenen großen deutschen Philosophen, und auch verstanden? Kant versteht unter Menschenwürde die Achtung vor dem Anderen, die Anerkenntnis des Rechts dieses Anderen zu existieren und die prinzipielle Gleichwertigkeit aller Menschen. So nachzulesen in Wikipedia. Der Mensch sei ein Zweck an sich und darf demnach keinem fremden Zweck unterworfen sein (Hier: auch nicht dem der Lösegelderpressung!) Niemand darf einem fremden Willen untergeordnet werden!

 

Hier Gäfgen:

 

"Jakob, du stirbst, damit Du nicht gegen mich aussagen kannst!".

 

Und:

 

"Jakob, Du stirbst, damit das Tabu des Folterverbotes keinen Schaden erleidet!"

 

Dies implizit postulierend verletzt das Frankfurter Landgericht damit meiner Meinung nach nicht nur die Menschenwürde eines möglicherweise noch Lebenden sondern auch die eines Verstorbenen, indem es ihn zum Objekt zweckgerichteter staatlicher Handlung degradiert!

 

Also, niemand darf einem fremden Willen untergeordnet werden! Aber Kant hätte niemals zugestimmt, dass aus seiner Weltsicht ein menschenverachtendes Dogma, ein pseudoreligiöses Tabu gemacht und ein elfjähriges Kind seiner Lehre geopfert wird!

 

Kant war kein Priester des Molochs!

 

Er war es ebenso wenig wie  Dr. Konrad Adenauer, der am Grundgesetz mitgearbeitet hat oder wie unser Altbundeskanzler Helmut Schmidt, der trotz des Verbots des Grundgesetzes, die Bundeswehr im Innern der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen, 1962 Hunderte von Menschen von eben dieser Bundeswehr aus den eisigen Fluten der Elbe retten ließ!

 

Halten wir den Damen und Herren des Frankfurter Landgerichtes zugute, dass Sie das alles selber so wie ich gesehen habe. Sie wollten nur aufgrund der öffentlichen Folterdiskussion durch ein wenigstens mildes Urteil Schaden von Deutschland abwenden. Aber ist das nicht ein Bärendienst? Heißt es jetzt nicht wieder im Ausland, dass deutsche Gerichte die unbestimmten Rechtsbegriffe ihrer Gesetze solange durch die Mühlen ihrer Argumentationsketten drehen, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt? Soll uns unsere unwürdige Vergangenheit immer und immer wieder einholen?

 

Der Polizeipsychologe war auch nicht hilfreich. Die Zeit verstrich.  Man musste befürchten, dass Jakob von Metzler in seinem Verließ zumindest schwere psychische Schäden erleiden, wenn nicht gar sein Leben verlieren würde. Fragen Sie doch bitte bei den Damen und Herren des Frankfurter Landgerichtes nach, wie lange wohl ein elfjähriges Entführungsopfer schadlos in einem engen, feuchten und dunklen Versteck gefesselt, geknebelt und mit schmerzenden Verletzungen, die es bei der Entführung erlitten hat, aushalten kann, ohne an den Rand des Wahnsinns getrieben zu werden! Welche Dauer der Tortur ist ihm zuzumuten? 5 Minuten? 17 Minuten und 30 Sekunden? 3 Stunden, 12 Minuten und 47 Sekunden? (Es waren schließlich 90 Stunden und 40 Minuten bis zum Ende von "Ground Zero"!) Die Damen und Herren des Frankfurter Landgerichtes sollen Ihnen darauf eine wissenschaftlich fundierte und nachprüfbare Antwort geben, auf Punkt und Komma genau! Wohlgemerkt, ich spreche hier nicht vom Leidensdruck des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, der schließlich und endlich dem Druck seiner Anteilnahme trotz großer Vorbehalte nachgab und von seinem Menschenrecht der Nothilfe Gebrauch machte. Ich spreche hier vom Leidensdruck dieses elfjährigen Entführungsopfers!

 

Ist diese Frage nach der zumutbaren Dauer der Tortur für Jakob von Metzler nicht absurd? Ja, ist sie nicht zutiefst menschenverachtend? Sie unterstellt, dass das elfjährige Entführungsopfer zum Objekt einer wissenschaftlichen Versuchsreihe gemacht wird. Genau das aber fordern die Damen und Herren des Landgerichtes Frankfurt, wenn Sie, wie im Urteil nachzulesen ist, von der Polizei ein "Stufenkonzept" fordern, dessen Dauer unbegrenzt und dessen Erfolgsaussichten zumindest zweifelhaft sind.  Der Gerichtsmediziner wird dann hinterher feststellen können, dass Jakob von Metzler wohl zwischen der dritten und vierten Aussprache des Gäfgen mit Verwandten gestorben sein muss. Diese Frage darf gar nicht erst gestellt werden! Die Polizei hätte sofort nach der ersten Verweigerung der Auskunft über den Aufenthaltsort von Jakob von Metzler entschieden reagieren müssen und reagieren dürfen!

 

Die beiden Polizeibeamten haben Erfahrungen mit den Leiden der Opfer. Sie haben Entführungsopfer erlebt, die sich bei Befreiungsversuchen schwer verletzt haben, weil ein versteckter Kontakt den Stromkreis schloss, der Muskelkontraktionen bewirkte, die daraufhin schwere Gelenk- und Knochenschäden verursachten. Sie haben Entführungsopfer gesehen, die im langsam steigenden Wasserstand einer Erdgrube ertrunken sind. Sie haben miterleben müssen, dass der Kindermörder Dutroux die Gefangenschaft zweier Mädchen verschwieg, die daraufhin elendig in ihrem Verließ verdursteten und verhungerten! Warum hier bei dem so cool vor ihnen sitzenden Magnus Gäfgen weniger barbarische Umstände vermuten?

 

Er allein fordert das Schicksal heraus! Nicht Jakob von Metzler, nicht Wolfgang Daschner, nicht Ortwin E.! Er allein hat die Folgen seines Tuns zu verantworten! Er allein verantwortet, dass die Bandbreite aller Eingriffsmöglichkeiten und Einschätzungen der ihn vernehmenden Polizeibeamten sich auf einen schmalen, ganz schmalen Spalt verringert! Jakob von Metzler hat kein unvermeidbarer Schicksalsschlag getroffen, den er hinnehmen muss und den seine Umgebung fatalistisch akzeptieren soll, wie einige Rechtsgelehrte meinen! Die Situation "Ground Zero" bietet für die beteiligten Polizeibeamten durchaus effektive Eingriffsmöglichkeiten, die außer Acht zu lassen der Beihilfe zum Mord durch unterlassene Hilfeleistung gleichkommen würde! 

 

Gäfgen ist Jurastudent. Er kennt das scheinbar absolute Folterverbot  und er kennt die aktuelle Diskussion über Folter und Guantánamo. Er fühlt sich offensichtlich absolut sicher und genießt geradezu seine augenblickliche Überlegenheit: "Der mich vernehmende Kommissar kann mich mal! Na gut, man hat mich also geschnappt! Entführung? Ok! Aber Jakob haben sie noch nicht! Wenn ich dichthalte, bin ich in ein paar Jahren wieder frei!"

 

Die beiden Polizeibeamten kennen diesen Typ von Verbrecher. Narzistische Persönlichkeit, tiefe innere Unsicherheit mit herausgestellter selbstsicherer Attitüde. Sie müssen, wenn sie Jakob von Metzler retten wollen, diesen irrationalen Panzer des Magnus Gäfgen brechen. Die Zeit wird knapp. Alle rationalen Versuche, ihn zum Sprechen zu bringen, prallen an Gäfgen ab!

 

Wolfgang Daschner weiß, dass dieser Verbrechertyp im Grunde feige ist und eigene Beeinträchtigungen zutiefst fürchtet. Wenn er Jakob von Metzler retten will, muss er von seinem Menschenrecht der Nothilfe Gebrauch machen. Alle anderen Gesichtspunkte sind jetzt zweitrangig. Man hat bereits viel zu viel Zeit mit Überlegungen und Abwägungen verloren! Wolfgang Daschner schreibt ein Protokoll über seine nun folgende Bitte an den vernehmenden Hauptkommissar Ortwin E. Dieser erfahrene Beamte teilt die Einschätzungen seines Vorgesetzten und beschreibt Gäfgen in eindringlichen Worten, welche Schmerzen dieser zu erwarten habe, wenn er nicht endlich den Aufenthaltsort seines Opfers preisgibt.

 

Magnus Gäfgen knickt erwartungsgemäß ein.

 

Hier nun endet "Ground Zero" und die Heerschar aller Besserwisser, aller selbsternannten Menschenfreunde und wertentleerter Juristen stürzte sich auf das vermeintliche Verbrechen der Folter der beiden Polizeibeamten, die doch nur dem originären Auftrag des Artikel 1 des Grundgesetzes gefolgt sind:

Leben schützen und Leben retten!

 

Sogar das Landgericht Frankfurt schließt sich den Zauderern und Opportunisten an, wenn auch in abgemilderter Form. Dabei missachtet das Landgericht eine Entscheidung aus dem Jahre 1988, wo in einem gleich gelagerten Fall das Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte eingestellt worden ist und niemand sich darüber beschwert hat:

 

Prof. Erb: "Im Zuge des Verfahrens (vor dem Frankfurter Landgericht) wurde im übrigen ein Fall aus dem Jahre 1988 bekannt, in dem tatsächlich ein entführtes Kind lebend aus einer Holzkiste befreit werden konnte, nachdem der Entführer nach seiner Festnahme den Polizisten unter Schlägen das Versteck genannt hatte. Das Ermittlungsverfahren gegen die Beamten wurde seinerzeit mit der Begründung eingestellt, sie hätten im rechtfertigenden Notstand gehandelt." (s. Punkt 8, Jakob-Literatur)

 

Was ist da in der Zeit von 1988 bis 2005 passiert? Warum damals eine Selbstverständlichkeit, die heute in den Medien und vom Frankfurter Landgericht zum Verbrechen degradiert wird? Haben wir als Lehrer und Eltern versagt? Haben wir es nicht vermocht, den nachwachsenden Generationen die unveräußerlichen Werte unserer Gefühlswelt zu vermitteln? Sind etwa die 2711 Betonstelen am Berliner Tiergarten nur ein Symbol unserer erkalteten, steinernen Seelen? Ist das Gedenken an den 20. Juli 1944 inzwischen zum Götzendienst mutiert? Haben wir fahrlässig Artikel 1 des Grundgesetzes den cleveren Opportunisten, den ideologisch Verengten und den naiven Weltabgewandten überlassen? Schliddern wir zunehmend in eine Welt hinein, wie sie der Film "Die Zeitmaschine" von George Pal nach einem Roman von H. G. Wells so anschaulich schildert?

 

  

Sehr geehrte Damen und Herren Berichterstatter!

 

Berichten Sie wohl! Berichten Sie, dass wir in Deutschland aus unseren Fehlern gelernt haben, dass wir aus unserer mehr als tausendjährigen Kulturgeschichte genügend Kraft schöpfen können und schöpfen wollen, das Vermächtnis des Artikel 1 unseres Grundgesetzes zu bewahren und zu pflegen!

 

Ihr Ulrich Perwass

 

p.s.  ...und berichten Sie von jenen beiden Polizeibeamten, die ihr Leben in die Waagschale warfen, um das des Nächsten zu retten!

 

Wir sind stolz auf sie!

 

 

 

 

"Dann versucht es doch wenigstens!" ruft George den Eloi zu.

Aus "Die Zeitmaschine" von George Pal

 

 

 

Nie wieder!

 

 

 

 

Lesen Sie hierzu auch:       In eigener Sache und  Das Interview

 

Nicht Folter, sondern Nothilfe

von Prof. Dr. Volker Erb

 

 

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