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Luftsicherheitsgesetz

 

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Mein Kommentar

zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. Februar 2006

 über das Luftsicherheitsgesetz

 

... am nächsten Tag schon ziehen 200 weiß gekleidete Kinder an der Hand ihrer Priester  hinauf zum Gral, zum nimmersatten Moloch.

"Vom Opfertod",  Jakob-Texte

Kennzeichnung primitiver Kulturen und Zivilisationen ist die Erhebung elementarer ethischer Ziele in den Rang durch Tabu geschützter Verhaltensnormen.  Dies muß in Grenzsituationen zu unauflösbaren Konflikten führen, deren Verantwortung man früher dem übermächtigen Schicksal oder einem allwissenden und allmächtigen Gott übertrug, um sich so der eigenen Verantwortung zu entledigen. In einer aufgeklärten, modernen Gesellschaft werden selbstverständlich auch Tabus hinterfragt und am jeweiligen Einzelfall bewertet. Ein primitiver Verweis auf das Tabu und dessen bedingungslose Durchsetzung kann so letztlich nur zur Beschädigung der Verhaltensnorm an sich führen, da ihr und nicht dem Tabu die Verantwortung für die scheinbare Unauflösbarkeit eines Konfliktes gegeben wird. Insofern sind die Umdeutungen des Grundgesetzes durch das BVG kontraproduktiv, verantwortungslos und dem Willen der Mütter und Väter des Grundgesetzes sicher nicht angemessen.

 

 

siehe auch:   Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire!

 

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