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Entwurf eines Gesetzes zur Beschneidung

Kommentar zum Bundestagsbeschluß vom 19. Juli 2012

V 1.0

 

Mit großer Mehrheit verabschiedete der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland am Donnerstag, den 19. Juli 2012 eine Resolution, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum Herbst 2012 einen Gesetzentwurf zur Beschneidung vorzulegen, in dem "eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig" ist. Weiterhin heißt es dort, dass das Kindeswohl, die körperliche Unversehrtheit, die Religionsfreiheit sowie das Erziehungsrecht der Eltern berücksichtigt werden müssen.

 

Ich habe mich in meinem Kommentar "Die Komik des Würdeschnitts" bereits an der breit ausufernden Diskussion über die archaische Tradition der Beschneidung zweier Weltreligionen beteiligt. Ich halte die Vorgehensweise des Bundestages für angemessen richtungsweisend. Deshalb hier mein Entwurf zu einem Gesetz über die Beschneidung:

 

*****************

Gesetz über die Beschneidung

V1.1

 

(1)  Die vollständige oder teilweise Amputation von Gewebeteilen im Genitalbereich des Menschen ( Beschneidung ) ist nur nach medizinischer Indikation oder Einwilligung des volljährigen Erwachsenen erlaubt. 

 

(2) Beschneidungen aus anderen Gründen als in §1 genannt sind grundsätzlich untersagt, da sie das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit des zu Beschneidenden verletzen.

 

(3) Von dem Verbot der Beschneidung nach §2 kann bei männlichen Kindern Dispens (Befreiung) gewährt werden, wenn die Beschneidung entsprechend einer mindestens tausendjährigen religiösen Tradition der Religionsgemeinschaft der Eltern zwingend erforderlich ist und kein Ersatzritus zur Verfügung steht. Die Religionsgemeinschaften bleiben aufgerufen, Ersatzriten zu entwickeln.

 

(4) Die Dispens kann nur gewährt werden, wenn

(a)

die beiden leiblichen Elternteile des männlichen Kindes seit mindesten zehn Jahren der bezogenen Religionsgemeinschaft angehören,

(b)

beide leibliche Elternteile in einer Dispenserklärung der Beschneidung vorbehaltlos zustimmen,

(c)

die Dispenserklärung durch einen Vertreter der Religionsgemeinschaft gegengezeichnet ist,

(d)

die Dispenserklärung den aufsichtsführenden Arzt, den Ort und die Zeit der Beschneidung benennt,

(e)

die Dispenserklärung mindestens zwei Tage vor der beabsichtigten Beschneidung beim zuständigen Familiengericht eingereicht worden ist und

 (f)

die Beschneidung mindestens unter örtlicher Betäubung durchgeführt wird.

 

(5) Die Dispenserklärung ist nach anhängendem Muster zu gestalten.

 

(6) Die Dispenserklärung kann jederzeit von mindestens einem Elternteil widerrufen werden.

 

(7) Die Dispensen gelten zunächst als automatisch mit Abgabe der Dispenserklärung beim Familiengericht erteilt. Dieser Automatismus endet nach 10 Jahren ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn ersichtlich wird, dass sich die Religionsgemeinschaften um keinen Ersatzritus bemühen.

 

 

*****************

 

 

Muster einer Erklärung zur Erlangung der Dispens vom Verbot der Beschneidung nach §5 Beschneidungsgesetz :

 

Erklärung zur Erlangung einer Dispens vom Verbot der Beschneidung

 

Wir, die leiblichen Eltern,

 

Mutter: ............................................, geb. am ..........................  in ..................................

     

Vater:   ............................................, geb. am .......................... in ................................... 

 

unseres Sohnes ................................, geb. am ......................... in ....................................

 

werden am ......................................., Ort ......................................................................

 

an unserem unmündigen Sohn die Beschneidung nach den Regeln unserer Religionsgemeinschaft

 

.................................................................................

 

unter Beachtung der Vorschriften von §4 des Gesetzes über die Beschneidung durchführen lassen. Uns ist bewusst, dass das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein äußerst hohes und unveräußerliches Gut eines jeden Menschen in einer humanen, aufgeklärten Gesellschaft ist und durch die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Weise geschützt wird. Trotzdem glauben wir, dass die Tradition und die religiösen Vorschriften unserer Glaubensgemeinschaft uns das Erziehungsrecht im Rahmen der Religionsfreiheit einräumen, für unseren unmündigen Sohn die Entscheidung für eine Beschneidung im Ritus unserer Religion zu fällen.  

 

Unterschriften:

 

Ort: ...................................................................., den ...................................................

 

Leibliche Mutter:  .......................................................................

 

Leiblicher Vater:  ........................................................................

 

Vertreter der Religionsgemeinschaft: ..............................................................................

 

Aufsichtsführender Arzt: ..................................................................................................

 

 

*****************

 

Wenn Sie, verehrter Leser es so wollen, dann dürfen Sie diese Texte kopieren und Ihrem Bundestagsabgeordneten zuschicken.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulrich Perwass

 

p.s.:

Peter Mühlbauer hat Ergebnisse der Beschneidungsforschung des Historikers Wolffsohn unter folgendem Link veröffentlicht:

Wolffsohn relativiert Bedeutung der Beschneidung im Judentum

 

pp.s.:

Hier finden Sie den Originalartikel von Prof. Dr. Michael Wolffsohn:

Taufe statt Beschneidung? Die Fakten zur „deutschen Debatte“

 

ppps:

Prof. Dr. Reinhard Merkel, Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg und Mitglied des Deutschen Ethikrates, hat in einem bemerkenswerten Artikel in der Süddeutschen Zeitung am 25. August 2012 seine Ansicht zur Beschneidung dargelegt:

Die Haut eines Anderen

Er verneint einen Grundrechtskonflikt zwischen dem Freiheitsrecht der Eltern auf ungestörte Ausübung ihrer Religion und dem Integritätsrecht des Kindes auf seine körperliche Unversehrtheit, da kein Freiheitsrecht es gestattet, in den Körper anderer einzugreifen. Das bedeutet, dass es gar keinen Grundrechtskonflikt geben kann, weil es keinen Abwägungsspielraum gibt. Mit meinen Worten: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Lösung des Beschneidungsproblems kann daher nur ein jüdisch-muslimisches Sonderrecht sein, das zwar ein Sündenfall des Rechtsstaats sei, das aber aufgrund der spezifischen Sensibilität gegenüber den jüdischen Belangen ihm zumindest zeitweise zugemutet werden muss, bis in einem Anpassungsprozess eine bessere rechtliche Lösung sich herausbilden kann.  Dieser Anpassungsprozess muss auch den Religionen zugemutet und von ihnen gefordert werden.

 

Prof. Dr. Reinhard Merkel,

Professor für Strafrecht an der Universität Hamburg und

Mitglied des Deutschen Ethikrates:

Die Haut eines Anderen

Beschneidung von Jungen ist religiöses Sonderrecht

Ein kläglicher Gesetzentwurf

 

pppps:

Machen Sie sich selbst ein Bild von dem "kleinen Schnitt" einer Beschneidung:

Video einer Beschneidung

 

ppppps:

In Deutschland gilt die

 UN-Kinderrechtskonvention

Zitat:

"Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."

Zitatende

 

pppppps:

 

Am 12. Dezember 2012 hat der Deutsche Bundestag mit 434 Ja-Stimmen, 100 Nein-Stimmen und 46 Enthaltungen die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zu Beschneidung angenommen und damit die Beschneidung legalisiert. Ein schwarzer Tag in der jahrhundertelangen Entwicklung der Aufklärung in Europa, so wie sie sich in unserem Grundgesetz niedergeschlagen hat. Die unantastbare Würde des Menschen, die auch laut Artikel 2 GG das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen umfasst und schützt, ist mit diesem Gesetz mehr als beschädigt worden. Nach dem Würdemord nun also auch noch der Würdeschnitt. Was sind wir doch für eine "Komiker-Nation"  geworden. Lesen Sie hierzu

 

Fakten-Check Beschneidung

von

Markus C. Schulte von Drach

 

 

 

Bitte lesen Sie auch:

 

Würdeschnitt à la Dumont

Die Komik des Würdeschnitts

 

Trilogie Würdemord:

Vor eigener Tür

Ehrenmord und Würdemord

Würdemord!

Mord aus höchsten Beweggründen

Würdemord - Begriffsdefinition

 

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