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Würdemord oder Notwehr ?

V 1.4

 

Zitat:

Analysiert man das sachliche Problem, an dem sich der Streit entzündet hat, so zeigt es freilich eine weitaus quälendere Schärfe, als Dreiers zurückhaltende Wendung andeutet. Nicht nur ist in solchen Fällen die Möglichkeit einer echten Pflichtenkollision »nicht von vornherein auszuschließen«; sie ist vielmehr unausweichlich. Dann bedeutet aber der Rechtsbefehl, eine der beiden kollidierenden Pflichten, das absolute Folterverbot, als sakrosankt zu behandeln, den Zwang zur Verletzung der anderen Pflicht und also der Menschenwürde eines Verbrechensopfers. Ein solcher Zwang gebietet, wenn er jede vorherige Abwägung beider Pflichten kategorisch ausschließt, nichts anderes als eine rechtliche Maxime offenen Unrechts.

Zitatende

 

Dieses vorstehende Zitat zum Würdemordproblem ist einer scharfsinnigen und geschliffenen juristischen Replik von Prof. Dr. Reinhard Merkel entnommen, die die zur Zeit im Rechtswesen dominierende Argumentationskette führender Juristen für den Würdemord ad absurdum führt:

 

Reinhard Merkel, Folter als Notwehr,  Die Zeit,  Nr. 11,  6.3.2008

 

Der Autor ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg.

 

Mit "Dreiers zurückhaltende Wendung"  ist ein Kommentar zum Grundgesetz gemeint, in dem der Staatsrechtsprofessor Dreier auf die rechtfertigende Pflichtenkollision beim Würdemordproblem hingewiesen hat, "die nicht von vorneherein auszuschließen sei!" Diese Bemerkung hatte zur Folge, dass Professor Dreier nicht zur Wahl zum Richter am Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurde. Der Vorgang zeigt überdeutlich, dass das Würdemordproblem selbst in den einflussreichsten politischen Kreisen verdrängt wird, da es nur alle paar Jahre evident wird, die Medien kurze Zeit beschäftigt und anschließend wieder im öffentlichen Nirwana verschwindet.

 

Professor Merkel kommt auf den Kern des Würdemordproblems zu sprechen, wenn er vom derzeit gültigen rechtlichen Zwang schreibt, der jedwede vorherige Abwägung zwischen der Würde des Täters und der des Opfers verbietet! Dieser Zwang, so schreibt er, ist nichts anderes als eine rechtliche Maxime offenen Unrechts! Würdemord also mit Vorsatz! Ist damit meine Charakterisierung des Würdemordes als Mord aus höchsten Beweggründen noch aufrecht zu erhalten? Wohl kaum! Unser Staat wird durch die derzeit übliche Interpretation des Würdebegriffes zum Würdemord genötigt! Die unantastbare Würde des Menschen verkommt dadurch zur Chimäre oder wird, wie Finanzminister Schäuble und Professor Hassemer in der FAZ feststellen, zum Lebensrisiko! 

 

Besucht man die Internetseite der Wochenzeitschrift "Die Zeit" mit dem bemerkenswerten Artikel Professor Merkels, so fällt einem die gedankenlose und platte Kommentierung von vier Lesern auf, die ihre verständliche Ablehnung der Folter aggressiv auf das Würdemordproblem übertragen und dabei die Rolle des zu schützenden Opfers völlig übersehen!  

 

Professor Merkel schreibt:     

Schon Kant hat es gewusst: Notwehr ist das »heiligste Recht«

 

Die Verweigerung der Nothilfe, die der Notwehr gleichgestellt ist,  durch unseren Staat ist damit nicht nur unmoralisch und ethisch verwerflich, sie beschädigt die Würde des Opfers auf das Tiefste, da sie es zum Objekt staatlicher Vorsorge degradiert! Das vergessen die oben angesprochenen Kommentatoren, wenn sie ihrer pubertären Gewaltphantasie freien Lauf lassen und sich standhaft weigern erwachsen zu werden, um die Realitäten dieser Welt erkennen zu können.

 

Verehrte Kommentatoren,

wie fühlt sich denn das Opfer in seinem Verließ?

Kein Kommentar?

Dann fragen wir es doch selber:

 

Armer Jakob! Wie fühlst Du Dich in Deiner schon halb im Wasser stehenden Holzkiste, in der das Wasser unaufhörlich steigt und die Luft immer schlechter wird, weil Laub den "unsachgemäß" angebrachten Luftschlitz immer mehr verstopft? Wie fühlst Du Dich in Deinen eigenen Exkrementen liegend, die blutenden Hände vom vergeblichen Bemühen, dich zu befreien, zerkratzt und geschunden? Wie fühlst Du Dich nach mehr als 90 Stunden in diesem, Deinem Grab ohne Aussicht befreit zu werden, weil der einzige, der das Wissen zu Deiner Rettung hat, im Polizeigewahrsam sitzt und zu Deiner Rettung nichts sagen will? Wie fühltest Du Dich, wenn Du wüsstest, das der EGMR und Professor Hassemer argwöhnisch darauf achten, dass Deinem Peiniger nur ja kein Leid geschieht? Stirb schnell armer, kleiner Jakob, stirb schnell, denn Du stirbst der Würde wegen, der unantastbaren Würde wegen, die wir als Idol hoch vor uns hertragen, so hoch, dass ein kleines, erbärmliches, würdeloses Kind wie Du sie nicht erreichen kann. Stirb schnell! 

   

Ach so, das Schreien und Heulen des Täters ist gegenwärtiger als das vergebliche Flehen des Opfers? Man hört es doch nicht! Es berührt und quält mich nicht! Wirklich nicht? Haben Sie denn den Holocaust immer noch nicht verstanden? Das Schreien, Weinen, Flehen und Betteln in der Gaskammer hörte man doch auch nicht. Ja, wenn man den Deckel vom Einfallsrohr des Gases entfernte, dann konnte man artikuliertes Schreien vor Entsetzen und Grauen hören und das Rufen nach Eltern und Kindern verstehen, doch schon zwei Meter vor dem Gaskammertor hörte man nur ein anschwellendes Brausen und Sausen wie aus einem aufgeregten Hornissennest, das langsam immer leiser wurde und schließlich gänzlich verstummte. 

 

... und in Berlin, Hamburg oder Köln hörte man rein gar nichts.

 

Es war ja nicht gegenwärtig! Meinen Sie das, wenn Sie dem Opfer die Nothilfe verweigern?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Perwass

 

 

 

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